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Der Tatbegriff im Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens
Durch das zusammenwachsende Europa und die damit einhergehende zunehmende Kooperation auf dem Gebiet der Strafverfolgung hat sich die Gefahr der Mehrfachverfolgung und -bestrafung erhöht. Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens gewährleistet zwar einen staatenübergreifenden ne bis in idem-Schutz. Dessen Umfang hängt aber maßgeblich von dem vertretenen Tatbegriffsverständnis ab. Die Arbeit entwickelt in diesem Zusammenhang ein zweistufiges Gesamtlösungskonzept, mittels dessen ein größtmöglicher ...

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