Mit dern Inkrafttreten des Gesetzes Uber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts irn Krankheitsfalle (Lohnfortzahlungsgesetz) vorn 27. 7. 1969 ist nach haufig geauBerter Meinung eine lang fristige Entwicklung irn Bereich der Einkommenssicherung fUr kranke und verletzte Arbeitnehrner abgeschlossen worden. Der Ubergang zu einer arbeitsrechtlichen Losung ist allgernein als groBer Fortschritt gefeiert worden. Dabei wurde irnplizit unter stellt, eine grundlegende Anderung in diesern ...