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Das Gebot der Unabhängigkeit bei Erlass eines Teilurteils
Gem. § 301 Abs. 1 ZPO ist ein Teilurteil zu erlassen, wenn ein abgrenzbarer Teil des Rechtsstreits vorzeitig zur Entscheidung reif ist und das Gericht das Teilurteil nicht für unangemessen erachtet, der Rest der Entscheidung wird dem Schlussurteil vorbehalten. Ein Teilurteil ist nach der Rechtsprechung jedoch nur zulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zwischen Teil- und Schlussurteil - z. ...

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