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Zur Anwendbarkeit des § 156 BGB sowie zur Inhaltskontrolle bei Privaten Online-Auktionen
Am 07.11.2001 hat der BGH über Abschluss und Wirksamkeit des Kaufvertrages bei der Internet-Versteigerung entschieden. Diese Thematik ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung und wirft zentrale methodische Fragen auf: Im Unterschied zu § 156 BGB sehen die AGB der Auktionshäuser einen bindenden Antrag des Anbieters bereits in der Freischaltung der Angebotsseite. Insofern stellt sich nicht nur das Problem der Bindung der ...

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