Die Betriebsversammlung
Rechtsfragen im Zusammenhang mit Betriebsversammlungen verschiedenster Art gewinnen in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Das gilt insbesondere vor Betriebswahlen, neuen Tarifabschlüssen und auch bei politischen Wahlen und tarifpolitischen sowie wirtschaftlichen Diskussionen. Wegen des sehr weit gefassten Wortlauts des § 45 können auf Betriebsversammlungen praktisch alle Themenbereiche behandelt werden, soweit sie den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen. Damit ist ...