Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Zum Werk Infolge der Beendigung des landesherrlichen Kirchenregiments, die 1918 mit dem Sturz der Monarchie in Bayern erfolgte, benötigte die Evangelisch-Lutherische Kirche eine eigene Verfassung, die ihre eigene kirchliche Verfasstheit regelte. Sie ist in ihrer ursprünglichen Fassung am 1. Januar 1921 in Kraft getreten. 1971 beschloss die Evangelisch-Lutherische Kirche ihre aktuelle Verfassung, die heute in der Neufassung aus dem Jahre ...