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Die zivilrechtliche Haftung für autonome Drohnen unter Einbezug von Zulassungs- und Betriebsvorschriften
Die Eigenschaften autonomer Drohnen stellen das Haftpflichtrecht vor grosse Herausforderungen. Heute sind in der Schweiz nur Personen- und Sachschäden auf der Erde durch eine Gefährdungshaftung gedeckt. Bei reinen Vermögensschäden und Luftkollisionen drohen Geschädigte ohne Rechtsschutz zu bleiben: Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen eines Algorithmus sind weder mittels Verschuldenshaftung, noch mit der Haftung für Produkte durchsetzbar. Der in diesem Werk ausgearbeitete Regulierungsvorschlag ...

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