Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG
Das BVerfG hat dem Grunde nach geklärt, dass Eigentum i. S. d. Art. 14 GG normgeprägt ist. Welche Folgerungen daraus für die Praxis zu ziehen sind, ist jedoch nach wie vor Gegenstand ausufernder Kontroversen. Um hier tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist es wesentlich, die dogmatischen Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu verdeutlichen. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Inhaltsbestimmungen höchst wirksam anhand ...