Das unfreiwillige Übernahmeverschulden mit besonderer Ber...
Die Übernahme der Behandlung eines Patienten durch den Heilkundigen stellt einen Schlüsselpunkt im Arzt-Patienten-Verhältnis dar. Das "unfreiwillige Übernahmeverschulden" bezeichnet hierbei eine Situation, in welcher der Arzt ohne Not, sowie gegen besseres Wissen und Können, eine Behandlung übernimmt, da er sich dazu gedrängt sieht. Die vorgenommenen medizinischen Maßnahmen kann er unter diesen Umständen nicht nach dem sogenannten "Facharztstandard" durchführen. Dabei bedeutet ...