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Die Rückwirkung von unrechts- und schuldmindernden Umständen auf Mordmerkmale
Was unterscheidet dem Grunde nach einen Mord von einem Totschlag? Sollten hierbei unrechts- und/oder schuldmindernde Gesichtspunkte relevant werden können, die wegen fehlender Voraussetzungen nicht als Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgrund für den Täter streiten können? Ist in der Rechtspraxis jene Berücksichtigung möglicherweise bereits Usus? Diesen Kernfragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Insgesamt liegt ihr Ausgang darin, dass Fragen im Bereich des ...

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