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Die ertragsteuerliche Behandlung von Beitragsrückerstattungen bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 21 KStG
Die ertragsteuerliche Behandlung von Beitragsrückerstattungen (versicherungsrechtlicher Begriff: Überschussbeteiligung) an Versicherungsnehmer ist für Versicherungsunternehmen von zentraler Bedeutung. Das Steuerrecht begreift diese Zahlungen grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) des Versicherungsunternehmens und lässt sie nur ausnahmsweise zum Abzug zu. Die Abziehbarkeit bestimmt sich nach der besonderen Regelung des § 21 KStG. Dogmatisch interessant ist, dass der Gesetzgeber zur Herstellung einer rechtsformneutralen Besteuerung die ...

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