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Grundstrukturen des Kaufvertrages
Die Schuldrechtsmodernisierung hat das Kauf- und Leistungsstörungsrecht des BGB tiefgreifend verändert. Hauptpflicht des Verkäufers ist nun ausdrücklich die Lieferung einer mangelfreien Sache. Lars Ferenc Freytag geht einer Reihe aufgeworfener Fragen nach: Inwieweit muß der Verkäufer bereits im Erfüllungsstadium wie ein Werkunternehmer schöpferisch-herstellend tätig werden? Muß er jedes beliebige Exemplar vertragsgemäßer Beschaffenheit (nach-)liefern? Wo verlaufen die allgemeinen Grenzen seiner Leistungspflicht? Welche ...

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