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Umstellung von der Kameralistik auf das ¿Neue Kommunale Rechnungswesen¿ für Niedersachsen. Bereitstellung von adressatengerechten Informationen im Jahresabschluss unter Bezugnahme des Haushaltsgrundsatzes der stetigen Aufgabenerfüllung
In der Diskussion um die Reformierung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens hat sich das Bundesland Niedersachsen auf kommunaler Ebene für den Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen auf Basis des "Neuen Kommunalen Rechnungswesens" (NKR) entschieden. Dadurch verpflichtet sich die Kommune, für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.Durch Vorlage des Jahresabschlusses legt der Hauptverwaltungsbeamte gegenüber dem Gemeinderat Rechenschaft über die Haushaltsführung ...

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