Produktesicherheit und Produktehaftung - Die Schonzeit fü...
Am 1. Juli 2010 trat das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) in Kraft. Am 31. Dezember 2011 ist nun auch die Übergangsfrist des Art. 21 PrSG abgelaufen. Die Schonzeit ist vorbei! Ab dem 1. Januar 2012 dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, welche die Sicherheitsanforderungen des PrSG erfüllen. Hersteller, Importeure und Händler müssen zudem bereit sei, den Nachmarktpflichten ...