Der Anwendungsbereich des Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGB
Zielsetzung dieser Studie ist es, den Anwendungsbereich des Artikels 235 1 Abs. 2 EGBGB zu konkretisieren, der nach der Wiedervereinigung die Rechtsangleichung des ehemals in beiden Teilen Deutschlands unterschiedlich ausgestalteten Nichtehelichenerbrechts bezweckt. Das zukünftig interlokal maßgebliche Erbrecht ist dem Normzweck zufolge nach Maßgabe einer fiktiven kollisionsrechtlichen Prüfung zu bestimmen. Im Rahmen dieser Prüfung ist darauf abzustellen, wie der Erbfall kollisionsrechtlich ...