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Die Testierunfähigkeit von Schreib- und Sprechunfähigen
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 8, Georg-August-Universität Göttingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Erb-/Familien- und Zivilprozeßrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Schreib- und sprechunfähige Personen konnten bis zum 19.01.1999 nicht wirksam testieren, weil sie die aus den §§ 2232 , 2233 BGB und dem § 31 S. 1 BeurkG resultierenden einfachgesetzlichen Formvor-schriften ...

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