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Direktanspruch der Aktiengesellschaft gegen den Versicherer in D&O-Innenhaftungsfällen
Im Jahr 2016 hat der BGH der versicherungsnehmenden Gesellschaft einer D&O-Versicherung, infolge einer Abtretung des Freistellungsanspruchs durch versicherte Organmitglieder einen Direktanspruch gegen den Versicherer auf Grundlage von § 108 Abs. 2 VVG zugesprochen. Ausgehend davon untersucht die Autorin Direktansprüche der Aktiengesellschaft in den Konstellationen der Insolvenz, Zwangsvollstreckung und Abtretung. Sie kommt unter Betrachtung der Rechtsnatur der D&O-Versicherung, als Haftpflichtversicherung für ...

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