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Die Berichterstattung über ¿...die Risiken der künftigen Entwicklung...¿ (§ 289 HGB) im Lagebericht
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Universität Paderborn, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die §§ 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz "dabei ist auch auf ...

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