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Die Beteiligung der öffentlichen Hand an Kapitalgesellschaften und die Anwendbarkeit des Rechts der verbundenen Unternehmen
Die öffentliche Hand ist an Kapitalgesellschaften beteiligt. Es stellt sich die Frage, ob sie als Unternehmen im Sinne des Konzernrechts anzusprechen ist und ob zum Schutze der von der öffentlichen Hand abhängigen Gesellschaft, insbesondere der (privaten) Minderheitsaktio- näre das Konzernrecht Anwendung finden muss. Auf diese brisanten Fra- gen gibt das Buch eine Antwort.

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