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Unter der Linde und vor dem Kaiser
Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit der Rezeption des römischen Rechts und dem Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche ...

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