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Die Feststellung Eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen im Sinne des 32 a Abs. 1 Satz 1 GmbHG
Gesellschafterdarlehen, die der GmbH oder der GmbH & Co während der Sanierungsbedürftigkeit gewährt und kurz vor der Insolvenz zurückgezahlt oder im Insolvenzverfahren zurückverlangt werden, sind Gegenstand der 32 a, 32 b GmbHG, 32 a KO, 3 b AnfG und 129 a, 172 a HGB. Für die Behandlung des Darlehens als Haftungsgrundlage der Gesellschaft ist letztlich entscheidend, ob es eigenkapitalersetzend ist, ...

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