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Elektronischer Rechtsverkehr
Zum Werk Spätestens zum 1.1.2026 wird in allen Gerichtszweigen kraft Gesetzes die elektronische Gerichtsakte eingeführt. In den Verwaltungsbehörden sollte die Einführung der elektronischen Akte weitgehend bereits bis 2022 abgeschlossen sein. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutsam ist dabei das bereits funktionsfähige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Nutzung für die Rechtsanwaltschaft verpflichtend ist. Dieses Werk zeigt auf, welche konkreten Änderungen und Investitionen, ...

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