Die Nettolohnhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Die Vereinbarkeit des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit Europäischem Recht gehört zu den umstrittensten und am häufigsten problematisierten praktischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Verbot von Diskriminierung und sonstiger Beschränkung ausländischer Unternehmen. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz müssen auch ausländische Bauunternehmer an ihre Mitarbeiter den von den deutschen Tarifpartnern festgelegten Mindestlohn zahlen. Der einzuhaltende Mindestlohn übersteigt das allgemeine Lohnniveau der Entsendeländer teilweise erheblich. Gerade vor ...