Rückgewährstörungen beim Rücktritt
Das Rücktrittsrecht und damit auch das in den §§ 346 ff. BGB geregelte Recht der Rücktrittsfolgen haben im modernisierten Schuldrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Obwohl das Rücktrittsfolgenrecht im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung neu ausgestaltet wurde, um die zahlreichen Mängel und Streitfragen des alten Rechts zu beseitigen, sind die Rücktrittsfolgen bei Rückgewährstörungen weiterhin sehr umstritten. Ausgehend von den Streitfragen des alten Rechts ...