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Handbuch Bankenaufsicht
Die sog. Bankenaufsicht soll zum Wohle der Gesamtwirtschaft die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzbranche erhalten. Hierzu greift der Gesetzgeber mit dem Kreditwesengesetz tief in die Geschäftstätigkeit der Banken und deren Leiter ein. Mit den wandelnden Marktbedingungen und den auch internationalen Veränderungen der Bankgeschäftstätigkeit müssen die Instrumentarien der Gefahrenabwehr "Bankenaufsicht" Schritt halten. Als Reaktion hierauf ist es u. a. zu einer ...

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