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Grundlagen für Staatspflichten auf dem Gebiet der Weiterbildung
Die Gewährleistung des Weiterbildungsbereiches ist über die Förderungsbestimmungen in Bund und Ländern nicht zu erreichen. Ebensowenig kann dazu das Institut der «Daseinsvorsorge» herangezogen werden. Dagegen vermag die Grundlagentrias Demokratiegebot, Sozialstaatsgebot und Grundrechtsordnung weitreichende Staatspflichten für die Gewährleistung - und nicht nur für die Förderung der Weiterbildung zu begründen. Ein «Grundrecht auf Weiterbildung» existiert allerdings nur in der Form des sogenannten ...

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