Basel II
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenem Maße mit Eigenmittel ausgestattet zu sein. Das Kreditinstitut soll über genügend Eigenmittel verfügen, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Banken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung ...