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Die Kollision von Europäischem Nachlasszeugnis und nationalen Nachlasszeugnissen
Mit der EuErbVO wurden im grenzüberschreitenden Verkehr erhebliche Erleichterungen implementiert. Insbesondere wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis geschaffen, das neben rein verfahrensrechtlichen Nachweis- und Dokumentationswirkungen auch materiellen Drittschutz begründet. Das Europäische Nachlasszeugnis ist indes lediglich als optionales Instrument konzipiert, das funktional äquivalente oder ähnliche mitgliedstaatliche Instrumente nicht verdrängt. Notwendige Folge ist die Kollision des europäischen Instruments mit jenen der Mitgliedstaaten. Unter exemplarischer ...

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