Die staatliche Finanzierung der kirchlichen Wohlfahrtspfl...
In der sozialstaatlichen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland wird der Sozialstaatsauftrag auch durch freie Wohlfahrtsverbände erfüllt, die dem Staat als Dritte gegenüber stehen. Jede finanzielle Unterstützung eines Mitgliedstaates für Dritte muss sich in der Europäischen Gemeinschaft jedoch am Wettbewerbsrecht und insbesondere an Art. 87 EG1 messen lassen. Dies gilt natürlich nur für Dritte, die wirtschaftlich relevante Tätigkeiten in der Gemeinschaft oder ...