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Subventionspolitik und Subventionskriminalität
Der Gesetzgeber beschränkt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern trägt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefährdungslagen durch ständige Verschärfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Maßstäbe für ein rational begründetes Strafrecht? Es gibt nicht «die» Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie ...

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