Die ordnungsgemäße Rechnung beim Vorsteuerabzug
Grundsätzlich kann sich ein Unternehmen die bei der Inanspruchnahme von Vorleistungen an seinen Lieferanten entrichtete Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer von seiner geschuldeten Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung hierfür ist u.a. der Besitz einer nach dem Umsatzsteuergesetz ausgestellten "ordnungsgemäßen" Rechnung. Unter welchen Voraussetzungen eine Rechnung als "ordnungsgemäß" gilt, ist jedoch nicht immer eindeutig geregelt und in vielen Fällen erst durch die Rechtsprechung konkretisiert. ...