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Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung
Spanien verfügt seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung am 8. Januar 2001 erstmals über ein zentral geregeltes System des einstweiligen Rechtsschutzes. Diese Arbeit erschließt die Materie vorwiegend anhand der Kernvorschriften der Art. 721-747 LEC unter Einbeziehung der bisherigen Rechtslage. Besonderes Augenmerk wird auf die Voraussetzungen, unter denen der einstweilige Rechtsschutz gewährt wird, und auf das umstrittene Problem der Vorwegnahme der Hauptsache ...

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